Hilfe für die Testamentsvollstreckung in Nordhorn nahe Bad Bentheim

Soll sichergestellt werden, dass die Anordnungen des Erblassers genau in die Tat umgesetzt werden, ist oft die vorherige Ernennung eines
Testamentsvollstreckers sinnvoll. In den meisten Fällen wird die Person des Testamentsvollstreckers vorher im Testament bestimmt (§ 2197
BGB). Gründe können etwa der Schutz minderjähriger Erben oder die Beachtung von Auflagen sein.
Ich bin Fachanwalt für Familienrecht und zugleich Fachanwalt für Erbrecht. In meiner Kanzlei in Nordhorn berate ich Sie sachkundig und umfassend zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Testamentsvollstreckung.

Juristische Hilfe für Testamentsvollstreckung

Der Testamentsvollstrecker soll vorrangig die Ausführung der letztwilligen Verfügungen des Erblassers überwachen und die Nachlassverwaltung
betreiben. Als Fachanwalt für Erbrecht bespreche ich mit Ihnen in meiner Kanzlei in Nordhorn nahe Bad Bentheim die Möglichkeit der Einsetzung
eines Testamentsvollstreckers, welcher auch eine dritte Person sein kann.
Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn es sich um mehrere Erben hagelt, welche unter
Umständen weit voneinander entfernt wohnen, oder zerstritten sind. Seine weitreichenden Befugnisse können auch für eine Entlastung der Erben
sorgen, etwa wenn die Erbschaftsteuererklärung abgegeben oder der Nachlass verwaltet werden muss.
Doch Sie müssen nicht zwingend einen Notar oder Rechtsanwalt beauftragen. Auch Familienangehörige oder Vertraute können mit der Vollstreckung betraut werden. Dabei ist jedoch eine altersmäßige und geschäftliche Eignung ebenso wie etwaige Interessenkonflikte zu beachten. Wenn Sie dabei Hilfe für Testamentsvollstreckung wünschen, berate ich Sie gerne zu allen wichtigen Fragen und sorge für eine rechtssichere testamentarische Benennung.
In manchen Fällen ist die Inanspruchnahme der Erfahrung und Sachkunde einer Kanzlei jedoch für die sichere Bearbeitung einer Vollstreckung
dringend anzuraten. So lassen sich oft langwierige Streitigkeiten unter den Erben vermeiden und die zügige und kostensparende Aufteilung der
Erbschaft gewährleisten.
Wenden Sie sich hierbei gerne an die Kanzlei Dr. Holger de Leve in Nordhorn nahe Bad Bentheim.