Ihr Experte im Bereich Erbrecht in der Nähe von Nordhorn
Der Rechtsanwalt Dr. Holger de Leve ist 1965 in Schüttorf geboren und verfügt über eine umfassende Expertise und Erfahrung im Familien- und Nachlassrecht. Nach seinem Studium wurde er 1996 als Rechtsanwalt zugelassen und ist seit 2001 Fachanwalt für Familienrecht. Mit seinem gut ausgebildeten Team betreut er eine eigene Kanzlei in der Bentheimer Straße 35 direkt vor dem Amtsgericht. Zuvor war Dr. Holger de Leve fast 15 Jahre als Anwalt in einer Sozietät tätig. Der erfahrene Jurist übernimmt bei Bedarf auch andere Rechtsgebiete neben seinen Spezialisierungen.
Die Leistungen von Dr. Holger de Leve Rechtsanwalt nahe Nordhorn mit dem Schwerpunkt Erbrecht
Viele Menschen versäumen trotz umfangreicher Informationen, frühzeitig Vorkehrungen für ihren eigenen Tod zu treffen, obwohl die Werte des vererbten Vermögens der Statistik nach steigen. Nach dem Erbfall entstehen häufig Auseinandersetzungen unter den Hinterbliebenen, die besonders im Fall des Todes eines Angehörigen zu sensiblen Diskussionen führen können. Als Fachanwalt für Erbrecht steht Dr. Holger de Leve in derartigen Konfliktsituationen mit rechtlichem Beistand zur Verfügung. So lassen sich etwaige Ansprüche professionell durchsetzen oder abwehren und es kann eine präventive Nachlassplanung vollzogen werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, rechtzeitig festzulegen, wie das Erbe nach dem Tod geregelt werden soll. Der Preis für eine frühzeitige Planung ist stets angemessen, denn die Konflikte zwischen den Hinterbliebenen nach einem Erbfall verursachen erheblich höhere Kosten als eine rechtzeitige und geeignete Nachlassplanung. Aus diesen Gründen hat sich Dr. Holger de Leve als Rechtsanwalt nahe Nordhorn auf das Nachlassrecht mit entsprechender Beratung und Vertretung, beispielsweise bei der Erstellung von Testamenten oder der rechtlichen Durchsetzung von Erbrechtsansprüchen spezialisiert.
Ein weiterer Schwerpunkt - das Familienrecht
Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Hierzu gehören auch Regelungen zu Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlicher Betreuung. In einem weiteren Sinne umfasst die Tätigkeit eines Familienrechtlers auch das Recht von nicht ehelichen Lebensgemeinschaften. Als Fachanwalt für Familienrecht unterstützt Sie Dr. Holger de Leve als Rechtsanwalt nicht nur für die Vertretung in gerichtlichen Verfahren jeglicher Art zur Verfügung, sondern auch für präventive Beratung und Gestaltung, um Streit zu vermeiden. Zusätzlich bietet der Rechtsanwalt seine Dienste für außergerichtliche Streitschlichtung und -beilegung an. Zu den Themenkomplexen der Rechtsanwaltskanzlei zählen unter anderem:
- Ehesachen, insbesondere Scheidungen
- Kindschaftssachen (elterliche Sorge, Umgangsrecht, Herausgabe eines Kindes)
- Abstammung (zum Beispiel Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft)
- Adoptionen
- Regelungen zu Ehewohnung und Hausrat
- Gewaltschutzsachen