Fragen zur Unternehmensnachfolge klärt Kanzlei Dr. Holger de Leve in Nordhorn

Fragen zur Unternehmensnachfolge klärt Dr. Holger de Leve Rechtsanwalt in Nordhorn

Falls Sie im nördlichen Teil Deutschlands leben und auf der Suche nach einem Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet der Unternehmensnachfolge sind, dürfen Sie sich gerne an mich wenden. Meine Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei Dr. Holger de Leve befindet sich in Nordhorn, einer mittelgroßen Stadt im Südwesten Niedersachsens an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden. Mein Team besteht aus insgesamt vier Personen, wobei es sich bei meinen drei Angestellten um Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte handelt. Neben der Unternehmensnachfolge gehören auch das Familien- und das Erbrecht zu meinen spezialisierten Rechtsgebieten.

Bei mir erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Regelung der Nachfolge im Unternehmen notwendig sind. Die Gründe für einen Wechsel der Führungsspitze sind unterschiedlich. Einige Geschäftsführer ziehen sich aus gesundheitlichen Gründen zurück oder möchten ihr Leben im hohen Alter genießen. Ein weiteres Ereignis könnte der plötzliche Todesfall sein. Andere entscheiden sich für einen Verkauf des Unternehmens oder für die Übergabe an die nächste Generation. In mittelständischen Unternehmen passiert es häufig, dass ein Eigentümer einen Teil oder alle Anteile an der Firma verkauft.

Ich erkläre Ihnen, wie die Verantwortung für das Management auf einen neuen Geschäftsführer oder auf den Vorstand in einer Gesellschaft, die nicht von einer Familie geführt wird, übertragen wird. Bei mir erfahren Sie, was Sie beim Verkauf eines vom Eigentümer geführten Unternehmens beachten müssen. In meiner Kanzlei lernen Sie die wichtigsten Informationen, die Sie zur Gründung einer Stiftung benötigen. Außerdem vermittle ich Informationen, die zur Verpachtung eines Unternehmens notwendig sind. Der klassische Fall der Unternehmensnachfolge ist der Rücktritt des geschäftsführenden Gesellschafters eines Familienunternehmens, welcher mindestens ein Kind zu seinem Nachfolger bestimmt. Sollte das auf Sie zutreffen, dürfen Sie selbstverständlich einen Termin bei mir vereinbaren und mich zum besagten Zeitpunkt in Nordhorn besuchen. Ich werde Ihnen sämtliche Fragen gerne beantworten.