Immer noch sorgen viel zu wenige Menschen für den eigenen Tod vor, obwohl die Werte des zu vererbenden Vermögens zunehmen. Nach dem Erbfall kommt es dann zu Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen. Ich stehe Ihnen als Fachanwalt für Erbrecht mit meiner Kanzlei nicht nur in diesen Fällen zur Verfügung, um Ansprüche sachgerecht durchzusetzen oder abzuwehren, sondern auch bei der vorsorglichen Nachlaßplanung: Jeder sollte rechtzeitig noch zu Lebzeiten festlegen, was nach seinem Tod aus seinem Erbe wird. Der Preis dafür ist niemals zu hoch, denn der Streit zwischen den Hinterbliebenen nach einem Erbfall kostet bei weitem mehr, als eine rechtzeitige passende Erbfallplanung gekostet hätte.
Zu meinen Leistungen auf dem Gebiet des Erbrechts gehören unter anderem:
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen, ferner auch Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Im weiteren Sinne umfasst die Tätigkeit des Familienrechtlers auch das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Als Fachanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen nicht nur für die Vertretung in gerichtlichen Verfahren jedweder Art zu Verfügung, sondern auch in Fällen der streitvermeidenden vorbeugenden Beratung und Gestaltung sowie für die außergerichtliche Streitschlichtung und –beilegung.
Zu meinen Leistungen auf dem Gebiet des Erbrechts gehören unter anderem:
Auch auf allen sonstigen Rechtsgebieten stehe ich Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Dabei bediene ich mich eines großen Netzwerks und vermittle Sie zielgerichtet auch zu Spezialisten (Rechts- und Fachanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständige) auf anderen Gebieten – deutschlandweit und international.