Testament erstellen bei Ihrer Kanzlei in Nordhorn

Um ein Testament zu verfassen ist es einerseits nie zu früh und andererseits nie zu spät. Als Inhaber der Kanzlei Dr. Holger de Leve in Nordhorn bin ich ein Fachanwalt für das Familien- und das Erbrecht. Ein Testament ist für den Erbfall die Verfügung des Erblassers von Todes wegen. Nach § 1937 BGB, des Bürgerlichen Gesetzbuches kann durch das Testament der Erbe bestimmt werden. Von dieser testamentarischen Möglichkeit machen heutzutage zunehmend mehr Menschen Gebrauch.

Ich bin Ihnen dabei behilflich, frühzeitig Ihr persönliches Testament zu verfassen und auf diese Weise die Weichen für die Zeit nach Ihrem Ableben zu stellen. Wenn Sie ein Testament erstellen, dann haben Sie die Möglichkeit, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Widerspricht die Ihren persönlichen Vorstellungen, dann ist es umso wichtiger, das Testament so zu verfassen, dass sich darin auch wirklich Ihr eigener und letzter Wille widerspiegelt.

Testament verhindert Erbstreitigkeiten

Sie können in Ihrem Testament eine Vielfalt an erbrechtlichen Verfügungen treffen. Beispiele dafür sind die Auseinandersetzung des erbrechtlichen Vermächtnisses, eine Teilungsanordnung, Anordnungen zur Testamentsvollstreckung oder die Erbeinsetzung bis zur Enterbung.

Als Fachanwalt für das Erbrecht begleite ich Sie vom Testament erstellen bis zur Testamentsvollstreckung. Ich berate sie und vertrete Sie sowie Ihre Rechte als Erblasser beziehungsweise als Erbe vor Gericht.

Eine besondere Form des Testamentes ist das Patiententestament, auch als Patientenverfügung bekannt. Darin wird nicht das Vermögen nach Ihrem Ableben geregelt, sondern die Art und der Umfang Ihrer medizinischen sowie pflegerischen Betreuung für den Fall, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Willen nicht mehr bilden oder äußern können.

Kurz gesagt: Es gibt viele und gute Gründe, sich mit der Notwendigkeit eines Testamentes zu befassen.

Wenn Sie hier in Nordhorn oder Umgebung Rat und Hilfe suchen, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Dr. Holger de Leve als Ihren Fachanwalt für das Erbrecht.