Dr. Holger de Leve in Wietmarschen: Ihr Spezialist für Familien- und Erbrecht

Nachdem ein Mensch gestorben ist, tritt vorerst die erbrechtliche Thematik in den Hintergrund. Das ist ganz normal, denn schließlich gilt es, sich emotional zu verabschieden und gebührend zu trauern. Doch in der Regel kommen schnell die ersten Fragen zum Vermächtnis und zum Testament auf. Gerade in dieser Phase ist es wichtig, sich frühzeitig an einen kompetenten Partner in Sachen Erbrecht zu wenden. Ich lasse Sie in dieser Situation nicht allein. 

Juristische Hilfe ist jedoch nicht nur nach einem Todesfall von Bedeutung. Wir sind die Generation, die Erbschaften weitergibt. Daher sollten Sie sich schon rechtzeitig mit dem Themengebiet des Vererbens befassen. Den ersten Schritt stellt die Kontaktaufnahme mit meiner Kanzlei in Wietmarschen dar. Lassen Sie sich umfassend beraten, damit von vornherein alle Fakten geklärt sind. Ich analysiere die Situation und mache mir ein detailliertes Bild von den Vermögensverhältnissen, den familiären Verpflichtungen wie auch von Ihren individuellen Bedürfnissen und Erwartungen. Meine Aufgabe besteht darin, Ihnen von Anfang an eine realistische und kundige Bewertung der testamentarischen Belange zu geben. 

Auch über das Erbrecht hinaus bin ich Ihr Ansprechpartner. Das Gebiet entwickelt sich jedoch kontinuierlich weiter, was aktuelle Gerichtsentscheidungen untermauern. Es ist mitunter ein fächerübergreifender Bereich, der andere juristische Felder ergänzt. Bei Bedarf greife ich auf ein großes Netzwerk an Fachanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Sachverständigen zurück, um Ihnen zielgerichtet den passenden Spezialisten für Ihre Angelegenheit zu vermitteln - deutschlandweit und international. Weiterhin besteht eine Kooperation mit der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Udo Scheffler, die sich ebenfalls im Gebäude befindet. Deren Leistungen stehen Ihnen selbstverständlich auch zur Verfügung. 

Zu meiner Person: Als Anwalt bin ich bereits seit mehr als 20 Jahren in Nordhorn und Wietmarschen tätig. Meine Kernkompetenzen liegen besonders in den Bereichen des Erb- und Familienrechts. Mit diesen Fachgebieten befasse ich mich auch in meiner Freizeit. In regelmäßigen Abständen halte ich vor interessierten Zuhörern Vorträge, die viele Fragen rund um diese Themen beantworten. Weiterhin habe ich als Co-Autor zahlreiche Publikationen in Büchern und Fachzeitschriften verfasst.